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Benutzerordnung

 

B E N U T Z E R O R D N U N G

  • Die Bücherei Zellerndorf ist eine Öffentliche Einrichtung der Marktgemeinde Zellerndorf.
    Sie kann von jedem Bewohner der Großgemeinde und den Bewohnern anderer Gemeinden benutzt werden.
  • Die Bücherei wird als Freihandbücherei genutzt. 
     
  • Anmeldung:
    Sollten Sie nicht bekannt sein, bringen Sie bitte zur Einschreibung einen Lichtbildausweis mit.
    Mit Ihrer Unterschrift auf der Erklärungskarte nehmen Sie die Benutzerordnung zur Kenntnis.
    Bei Kindern unter 14 Jahren sind die Zustimmung und Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters erforderlich.
    Für Minderjährige haftet der Erziehungsberechtigte für eventuell auftretende Schäden,
    Medienverluste bzw. für anfallende Gebühren (Mahn- und Nachgebühren)...

     
  • Pflichten des Benutzers:
    Bücher dürfen nur zum persönlichen Gebrauch entlehnt werden.
    Jeder Leser haftet für die von ihm entliehenen Bücher und ist bei deren Verlust oder
    Beschädigung (Unterstreichung) zur Ersatzleistung verpflichtet.

     
  • Entlehnfristen:
    Die Entlehnfrist beträgt generell 2 Wochen.
    Für Kinder ist die Entlehnung von Büchern 14 Tage kostenlos.

    Bei Überschreitung der Entlehnfrist wird pro Woche eine Nachgebühr in der Höhe der anteiligen Entlehngebühr verrechnet.
    Eine Verlängerung ist jederzeit möglich. Familienkartenbenutzer können die Medien 3 Wochen entlehnen.